Alters- und Ehrenabteilung
Nach dem Hessischen Gesetz über den Brandschutz, der Allgemeinen Hilfe und dem Katastrophenschutz (HBKG) endet der Feuerwehrdienst spätestens mit der Vollendung des 65. Lebensjahres.
Diese Kameraden und Einsatzkräfte, die aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden, werden in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen.
Hier können sie als eigenständige Abteilung des Feuerwehrvereins fungieren. Die Abteilung der "ehemaligen Aktiven" besteht zurzeit aus acht Angehörigen.
Sie stehen ihren jüngeren Kameradinnen und Kameraden mit Rat und Tat zur Verfügung.